Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in den VAE

Diese Unterlagen sollten Sie parat haben:


> Kopie des Reisepasses und des Residenzvisums

> ggf. Dimissoriale Ihrer Kirchengemeinde

> Taufurkunde

> Ein Passbild von Braut und Bräutigam

> ggf. gültige Scheidungsurkunde


> Marriage Declaration:
Diese Erklärung ist eine Bescheinigung darüber, dass Sie ledig, ehefähig und nicht muslimischen Glaubens sind und dass auch Ihr Vater nicht muslimischen Glaubens ist oder war. Diese Erklärung erhalten Sie in bestimmten Rechtsanwaltskanzleien in Dubai z.B. bei Clyde & Co., Tel. 04-331 11 02. Es gibt auch eine deutschsprachige Kanzlei, die diese Erklärung ausstellt: Rechtsanwalt Axel Jacob, Fichte & Co, Tel. 04 - 343 45 64 oder Mail: axel.jacob@fichtelegal.com. Achtung: Beide Partner brauchen eine solche Bescheinigung !

> ggf. Ehefähigkeitszeugnis: Wenn Sie ein Residence Visum haben und deutscher Staatsangehöriger sind, dann wird in der Regel kein Ehefähigkeitszeugnis erwartet. Wenn Sie mit einem Besuchervisum heiraten möchten, dann benötigen Sie es jedoch. Für Angehörige anderer Nationalitäten (z.B. China) benötigt die Anglikanische Kirche neben der Marriage Declaration eine ins Englische übersetzte Bescheinigung, dass keine Einwände gegen die geplante Hochzeit vorliegen. Diese Bescheinigung wird von der jeweiligen Botschaft ausgestellt. Bitte klären Sie rechtzeitig mit dem Büro der anglikanischen Kirche (04 - 8845436), ob in Ihrem Fall eine solche Bescheinigung nötig ist.

> Gebühren


Sie haben alles zusammen ? Dann können Sie die "Application for Marriage" ausfüllen.